Die Drogenhilfe Schwaben hält für Familienangehörige, Partner*innen, Freund*innen, Studien-/Arbeitskolleg*innen und das weitere persönliche und soziale Umfeld von Menschen mit problematischem oder abhängigem Konsumverhalten verschiedene Angebote bereit. Damit wollen wir in erster Linie aufklären, unterstützen und stärken.
Auf dieser externen Website finden Sie ausführliche Informationen zu Substanzen, die ein hohes Suchtpotenzial aufweisen, wie z.B. Cannabis, ….
Auch Beratungsgespräche mit Angehörigen oder weiteren Personen aus dem sozialen Umfeld unterliegen der Schweigepflicht. Unsere Schweigepflicht ist im Strafgesetzbuch durch den § 203 definiert. Dadurch dürfen wir als anerkannte staatliche Beratungsstelle keine uns anvertrauten Geheimnisse an Dritte weitergeben.
Die Schweigepflicht ist damit die Grundlage, damit jede*r Hilfesuchende in einer Beratung offen über seine/ihre Probleme reden kann, ohne dass zum Beispiel weitere Angehörige, Kolleg*innen, Arbeitgeber oder Behörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft hierüber Auskunft erhalten könnten.
Die Schweigepflicht stellt ein hohes Rechtsgut dar. Der Bruch der Schweigepflicht wird mit schweren Sanktionen belegt und es gibt daher nur wenige Ausnahmen, die ein Missachten der Schweigepflicht rechtfertigen.
Unsere Angebote können auch anonym genutzt werden.
Grundsätzlich unterliegen wir auch innerhalb einer Familie der Schweigepflicht. Wir können den Wunsch der Eltern oder der Partner*in durchaus nachvollziehen, mehr über ihren Angehörigen zu erfahren. Um jedoch das Vertrauensverhältnis nicht zu gefährden und gesetzliche Vorgaben zu achten, können Mitarbeiter*innen der Drogenhilfe Schwaben ihre Schweigepflicht nur brechen, wenn ihnen das ausdrückliche Einverständnis des Betroffenen vorliegt und sie von der Schweigepflicht entbunden werden.
Gerne würden wir Ihnen hier eine kurze und erfolgsversprechende Anleitung vorstellen. Jedoch sind Situationen und Menschen immer unterschiedlich. Eine pauschale Antwort würde Ihrer Situation nicht gerecht werden.
Das aufgetretene Problem löst sich nicht von alleine und Schweigen hilft nicht. Gehen Sie die Situation an und holen Sie sich Unterstützung. Erste Fragen lassen sich oftmals telefonisch oder per E-Mail beantworten. Aufschlussreicher sind jedoch meist Einzelberatungen. Nehmen Sie einfach mit uns unter 0821 34390-10 Kontakt auf, damit wir alles Weitere vereinbaren können.
Gerne kann Sie eine Person zur Angehörigenberatung begleiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein weiterer Angehöriger, Freund*in oder eine sonstige Person aus Ihrem Umfeld ist. Nach Absprache ist es auch möglich, den/die Drogenkonsument*in aus Ihrem Umfeld in die Beratung einzubinden.
Zunächst lassen sich erste Fragen oftmals telefonisch oder per E-Mail beantworten. Aufschlussreicher sind jedoch meist Einzelberatungen. Zu Beginn erklären Sie uns die Situation aus Ihrer Sicht, wir beantworten Ihre Fragen und planen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Einzelberatungen können einmalig, aber auch mehrmals wahrgenommen werden.
Außerdem bieten wir über unser Krisentelefon unter 0821 34390-20 täglich zwischen 19:00 und 7:30 Uhr auch außerhalb unserer üblichen Geschäftszeiten Beratungen in akuten Situationen an.